
Im Keller türmen sich Kisten- und ordnerweise alte Rechnungen, Bestellungen, Angebote und Auftragsbestätigungen? Schaffen
Sie Ordnung und vernichten Sie alles, was Sie per Gesetz nicht unbedingt aufbewahren müssen.
Welche gesetzlichen Archivierungsfristen
sind zu beachten?
Eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist besteht für alle Handels- und Geschäftsbriefe – die empfangenen und Kopien der versandten – sowie für sonstige steuerlich relevante Unterlagen.
Buchungsbelege, Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz etc. (siehe dazu § 147 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO) sind 10 Jahre lang aufzubewahren.
Berechnung der Aufbewahrungsdauer
Die Fristen beginnen mit Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist; sie enden also meist auch mit einem Kalenderjahr. Solange für einen Geschäftsvorgang noch Steuern festgesetzt werden können, läuft hinsichtlich der betreffenden Unterlagen auch die Aufbewahrungspflicht der AO nicht ab, selbst wenn die 6 bzw. 10 Jahre verstrichen sind. Dazu gehören auch z. B. Baupläne des Architekten.
Mehr & Quelle: Ihre Berliner Malerinnung






Effektives Forderungsmanagement heißt, bereits früh einzugreifen. Schon im Vorfeld lassen sich viele Risiken ausschalten. Dabei sollte man auf diese Punkte achten:
Die Bundesregierung entscheidet sich zur Einleitung eines Vermittlungsverfahrens mit dem Ziel eine steuerliche Abschreibung bei Sanierungsarbeiten von Gebäuden doch noch zu erreichen. Wie das Handwerk und speziell das Maler- und Lackiererhandwerk auf den Fortschritt nach monatelangem Verhandlungsstillstand reagierte, erfahren Sie hier auf 




