Die Maler-Lackierer-Rente wird gemeinsam durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung durch verschiedene Bausteine, zwischen denen der Arbeitnehmer frei wählen kann, angespart. Sie gilt für alle Beschäftigten des Maler- und Lackiererhandwerks:
- gewerbliche Arbeitnehmer
- technische und kaufmännische Angestellte
- Betriebsinhaber
- Auszubildende
Insgesamt kann bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei angespart werden.Übersicht
Internetseite zur Maler-Lackierer-Rente
Bausteine für eine attraktive Altersversorgung – was kann alles eingesetzt werden
Die Vorteile auf einen Blick
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Fragen und Antworten zur Maler-Lackierer-Rente
Mehr und Quelle: http://www.malerkasse.de/










